Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) (gültig ab 15.01.2014)
§ 1 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens Kolakovic & Partner Personalberatung, Sonnenbergstraße 5 in 07743 Jena (nachfolgend mit Unternehmen«, »Auftragnehmer« oder »AN« bezeichnet) ist die Suche und Vermittlung von Fach- und Führungskräften zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis (nachfolgend »Personalsuche«), sowie die Beratung und Schulung von Unternehmen und deren Mitarbeitern in personalwirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge des Unternehmens mit seinen Kunden (nachfolgend auch mit »Auftraggeber« oder »AG« bezeichnet) in seiner zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Zusammenarbeit
Ein Vertrag kommt zustande, wenn auf Grund eines Angebotes ein Auftrag erfolgt. Der Vertragspartner unsererseits (Auftragnehmer) ergibt sich aus dem Angebot, welches diese AGB einbezieht.
§ 3 Beratung und Dienstleistungen
Die Angebote des Unternehmens sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Bindung ausgesprochen wird. Mit der mündlichen oder schriftlichen Zusage, ein verbindliches Angebot anzunehmen bewirkt der Kunde das Zustandekommen des Vertrages. Für die Zusammenarbeit und Honorierung gilt die letzte Version des Angebotes. Mündliche Nebenanreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam zu werden, einer schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Stornierung von bestellten Leistungen
§ 4.1 Personalsuche und Vermittlung
Eine Stornierung seitens des Kunden ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einer Stornierung werden die zum Zeitpunkt der Stornierung vertraglich vereinbarten aufgelaufenen Kosten (s. § 10) sofort fällig.
§ 4.2 Training und Beratung
Eine Stornierung seitens des Kunden ist gegen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen wie Reisekosten, Telekommunikationskosten u.ä. bis zu 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Beginn der Leistung im Übrigen kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Stornierung sind seitens des Kunden neben den entstandenen Aufwendungen folgende Kosten zu zahlen:
- Bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn: 50%
- Von 9–3 Tage vor dem vereinbarten Beginn: 80%
- Von 2 Tage und weniger: 90%
§ 5 Personalsuche und Vermittlung
§ 5.1
Der AG hat sicherzustellen, dass der AN alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
§ 5.2
Die, dem AG von dem AN überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen AG bestimmt. Der AG ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
§ 5.3
Der AG hat den AN unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss, schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von dem AN vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist der AN über die vereinbarte Vergütung (i. S. d. § 10.1 Abs. 2 der AGB) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist dem AN eine Kopie der abgeschlossenen Verträge durch den AG zur Verfügung zu stellen.
§ 5.4
Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber.
§ 6 Training und Coaching
Trainings und Coachings werden entweder vor Ort beim AG, in einem Hotel, oder in einem externen Schulungszentrum durchgeführt.
Soweit nicht anders vereinbart wird bei Trainings und Coachings der verhandelte Tagessatz für Beratungsdienstleistungen zzgl. Reisekosten und entstehender Kosten für vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Erstellung von Schulungsunterlagen) in Rechnung gestellt. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Infrastruktur ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Für Trainings fallen die üblichen Stornogebühren (siehe § 4.2) an. Sind dem Auftragnehmer zusätzliche Kosten entstanden (z. B. durch Anmietung von Schulungsräumen), sind diese ebenfalls zu erstatten.
§ 6 Schweigepflicht und Datenschutz
Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
Im Rahmen eines Such- oder Vermittlungsauftrags verpflichtet sich der AG alle in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Sämtliche seitens des AN zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben dessen Eigentum und sind bei Nichteinstellung des Kandidaten unverzüglich herauszugeben bzw. ggf. zu vernichten. Das Erstellen von Kopien ist unzulässig.
Gibt der AG dennoch Informationen über Bewerber an Dritte weiter und schließt daraufhin der Dritte mit dem vom AN vorgeschlagenen Kandidaten einen Arbeits-oder Projektvertrag, so schuldet der AG die Provision, wie wenn er den Vertrag mit dem Kandidaten selber geschlossen hätte.
Im Falle des bloßen Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verpflichtet sich der AG zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 5.000 € je Verstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.
§ 7 Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Schulungsunterlagen, Berichte, Analysen, Gutachten, etc.) verbleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN – insbesondere etwa für die Richtigkeit– gegenüber Dritten.
Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 8 Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die der AN nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der AN eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des AG, kann der AN die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.
§ 9 Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz
Sofern bei der Tätigkeit des AN mitgelieferte Software zum Einsatz kommt, haftet der AN nicht für Schäden, die durch den Einsatz dieser Software entstehen.
Der AN haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Bei Fahrlässigkeit haftet der AN nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch auf max. 10.000,— EUR pro Auftrag. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Monat zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand.
Bei Datenverlust haftet der AN nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den AG für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des AG gegenüber dem AN verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
§ 10 Zahlungsabwicklung
Alle geldwerten Forderungen, soweit nicht anders vereinbart, werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
Der AG ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom AN anerkannt worden sind.
§ 10.1 Personalsuche und Vermittlung
(1) Kommt es zwischen dem AN oder einem mit dem AG verbundenen Unternehmen und einem seitens der AN präsentierten Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrags oder zur Erteilung eines Dienstleistungs- oder eines auf die zur Verfügungstellung von Dienstleistungen oder zur Erreichung eines Erfolg gerichteten Vertrages, so erwächst dem AN ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der vermittelte Kandidat für eine andere, als die ursprünglich vorgesehene Position eingesetzt wird.
(2) Die zu zahlende Provision ist entweder ein Festbetrag oder ein prozentualer Anteil (die Höhe des Prozentsatzes wird im Auftrag genau bestimmt) des voraussichtlichen jährlichen Bruttogehalts der vermittelten Person (dieses berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielsweise Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt an Hand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung).
Im Falle der Erteilung eines Direktanspracheauftrags wird die zu zahlende Provision in drei Raten zur Zahlung fällig: das erste Drittel ist bei Erteilung des Suchauftrags zur Zahlung fällig und verbleibt auch beim AN, wenn der Kandidat seine Tätigkeit beim Auftraggeber nicht annimmt.
Das zweite Drittel ist nach einer zwischen AG und AN einvernehmlichen Präsentation eines Kandidaten fällig und Verbleibt auch beim AN, wenn der Kandidat seine Tätigkeit beim Auftraggeber nicht annimmt. Das letzte Drittel ist zur Zahlung fällig, wenn der Kandidat seine Tätigkeit für den Auftraggeber annimmt. Die Provision bzw. Bearbeitungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der AG gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Abschluss eines befristeten oder eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in voller Höhe.
Lehnt der AG einen schriftlich oder persönlich präsentierten Kandidaten zunächst ab oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsschluss mit dem AG, und es kommt dann aber innerhalb von 24 Monaten dennoch ein Vertrag zwischen dem AG und dem Kandidaten zustande, so entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch nach Maßgabe dieses Paragraphen.
§ 10.2 Training und Beratung
Vor Projektbeginn sind jeweils 50% der Projekt- oder Monatskosten im Voraus zu bezahlen, der Rest bei Projekt- oder Monatsende, jeweils mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
§ 11 Kündigungsfristen
Projektbezogene Beauftragungen und Aufträge mit der Dauer bis 3 Monate können während der laufenden Bearbeitung nicht ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
Für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten gilt: Das Vertragsverhältnis ist 4 Wochen zum Monatsende in Schriftform kündbar. Maßgeblich dabei ist der Poststempel.
§ 12 Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
§ 13 Referenzkunden
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, ist er mit einer Nennung seines Namens in der Referenzkundenliste (Internet und Druckmedien) des Auftragnehmers einverstanden. Dies schließt auch eine grobe Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten mit ein.
§ 14 Gewährleistung
AG müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich unter den unten aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistung wegen nicht offensichtlicher Mängel verjährt sechs Monate nach Beendigung des betroffenen Vertragsverhältnisses. Den AG trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Kontaktdaten: Mihajlo Kolakovic, Sonnenbergstraße 5, 07753 Jena, Tel. +49 (3641) 268 00 05, Fax +49 (3641) 82 65 39, E-Mail: info@kolakovic-partner.de
§ 15 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechts, soweit Auslandskunden kontrahieren.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Erweisen sich einzelne Klauseln dieser AGB als unwirksam, so sind diese Klauseln im rechtlich zulässigen Maß sinngemäß anzuwenden. Die Unwirksamkeit einer Klausel beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen.